Abmahnung Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "Abercrombie & Fitch" wurde erstellt von S1986, 20 Juni 2012.

  1. ceekay

    ceekay est. 2004

    Du hast Recht, dass ein schönes Foto hilft.

    Irgendwie ist es für mich jedoch selbstgemachtes Leid. Die erstellten Bilder wirken wie eine Kopie von den originalen SP's. Mit dem Hintergrundwissen, welches Du bzgl. Abmahnung besitzt und dazu schon eine Abmahnung bekommen hast, verstehe ich nicht wieso Du solche Bilder verwendest.

    Das Winterstein es anders wie Du sieht, ist legitim. Dem ganzen Ärger kann man doch mit normalen Bildern aus dem Weg gehen.

    Kannst ja mal berichten wie es im Endeffekt ausgegangen ist.
  2. Buster

    Buster Gilly Hicks

    Die Fotos perfekt nachzustellen macht zwar Spaß, es ist aber klar, dass man dann aber auch Gefahr läuft abgemahnt zu werden. Ist ja letztendlich auch eine Kopie des Originals. Ich gebe mir bei meinen ebay Bildern auch Mühe, aber eben so, dass das jeweilige Produkt besonders gut aussieht und nicht, dass das original Produktfoto nachgestellt wird. Ich denke auch, die meisten Käufer präferieren das. Zu perfekt muss es gar nicht sein, denn wenn es zu professionell wirkt kann das auch wieder abschreckend wirken. Ich bin jedenfalls immer ganz zufrieden mit meinen Erlösen;)
  3. apde

    apde spam dept. Mitarbeiter

    ...vorallem werden die Auktionen sicherlich von irgendwelchen Praktikanten nach Verwendung von Original Stockpics durchstöbert. Das wird nicht RATS Abends mit dem iPad auf der Couch machen.

    Wie soll ein unwissender Praktikant auf die schnelle merken, dass es sich nicht um ein Bild von A_F handelt, sondern ein nachgestelltes ist? Sieht ja immerhin schon "sehr" ähnlich...

    In dem Fall sicherlich ein Missverständniss, an dem du aber doch selber Schuld trägst.
    Nicsn gefällt das.
  4. bratmaxe

    bratmaxe est. 2004

    ja das gehe ich soweit mit euch mit. Aber wer kann und darf mir verbieten meine Fotos "professionell" zu gestalten. Es obliegt doch immer noch mir. Wenn ich die Möglichkeiten habe, warum soll ich diese nicht auch nutzen? Der Zeitaufwand in minimal. Mit dem Original Bild haben meine Fotos nicht viel gemein. Rein rechtlich gesehen, darf und liegt die Gestaltungsfreiheit immer noch bei mir. Jedenfalls lasse ich mir hier nicht die Butter vom Brot nehmen.
    Die sollen nur kommen, ich halte euch auf dem laufenden. Dann drehen wir mal den Spieß um und klagen mal in die andere Richtung.
    Ich finde es jedenfalls eine Frechheit, was die hier mit uns für ein Spielchen treiben. Notfalls leite ich das sogar an die lokalen Pressestellen Hamburg, München, Dortmund, weiter. Ich für meinen Teil lass mir von den Arschlöchern nichts aufdiktieren. Immerhin leben wir in einem freien Land.
  5. bratmaxe

    bratmaxe est. 2004

    gelöscht wird mir zu blöd hier.
  6. Buster

    Buster Gilly Hicks

    Nunja, da siehst du das Urheber- und Leistungsschutzrecht aber etwas einseitig. Gegen "professionell" gestalten hat ja keiner was, zumindest kann keiner was dagegen machen. Wenn du aber ein Bild nachstellst, oder einen Pullover nachmachst, oder ein iPhone nachbaust, dann verwertest du eben die Arbeit von anderen. Ich finde auch grundsätzlich ist ein innovativer, neuer Ansatz schützenswert, denn wenn jeder alles nachmachen dürfte, dann würde sich keiner mehr anstrengen etwas neues zu schaffen.

    Im konkreten Fall wird das von A&F bzw Winterstein natürlich in gewisser Weise pervertiert. Es geht denen im Zweifel ja in erster Linie darum Angst und Schrecken zu verbreiten um die Leute davon abzubringen die Klamotten überhaupt bei eBay zu vertreiben. Hier wird nach Gründen gesucht einen Reibach zu machen.

    Nichtsdestotrotz wirst du vor einem Gericht, mit deinen doch sehr stark an die Originalstockpics angelehnten Entwürfen, im Zweifel kein Recht bekommen. Von der Presse wurde das Thema auch schon aufgegriffen, es interessiert aber die wenigsten.

    edit: Ja, das sieht dem Original verdammt ähnlich und du kannst mir nicht erzählen, dass das nicht auch deine Intention war. Warum lässt du nicht wenigstens den Hintergrund weiß?
  7. VinoDolare

    VinoDolare Babel Fish 42

    Ganz so einfach ist das leider nicht. Wir kaufen bei uns in der Firma immer mal wieder Entwuerfe von Vorlagen fuer Weihnachts - und Glueckwunschkarten von verschiedenen Designern. Einige Motive erstellen wir auch selbst. Dabei ist es uns auch mal passiert, dass sich einer unserer Entwuerfe ziemlich nah an einer Glueckwunschkarte eines anderen Verlages orientiert hat.
    Gluecklicherweise war dieser Verlag alles andere als klagewuetig und es konnte die Uebereinkunft getroffen werden, dass wir diese Karte schrittweise so weit veraendern, bis die Konkurrenz ihr Okay gegeben hat.

    Die Veraenderungen waren gegenueber dem Original dann letztendlich doch ziemlich umfangreich:

    links Original und rechts die Nachahmung:

    korsch.jpg wir.jpg

    Ich fuerchte da reicht es nicht aus, wenn man den Hintegrund etwas heller gestaltet und dem abgebildeten Artikel selbst keine Tiefe mehr hinzufuegt.

    Aendert natuerlich nichts am Verhalten von Winterstein, die da ziemlich unnachgiebig sind, wenn es darum geht die Kohle einzufordern und dies, wie wie in deinem Fall, schon eher laecherliche Zuege annimmt.
  8. Wolfi

    Wolfi MøЀ®@†ø® Mitarbeiter

    bratmaxe, ich kann mir gut vorstellen, dass du wegen dem Verstoß gegen Gebrauchsmuster abgemahnt werden könntest. Schließlich ahmst du AF nach und auch das ist gesetzlich geschützt.
    Die Farbe, die du gewählt hast, ist sehr ähnlich. Das kann im Endeffekt reichen. Wenn du jedoch gelb/grün/rot... genommen hättest, sähe das sicher anders aus. ;) Inwieweit du unter die Ausnahmen fällst, weiß ich nicht. Du musst ja wissen, ob du gewerblich handelst. Siehe unten.


    Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster

    Ausgenommen sind gemäß § 40 Geschmacksmustergesetz jedoch:
    http://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/__40.html

    § 40 Beschränkungen der Rechte aus dem Geschmacksmuster

    Rechte aus einem Geschmacksmuster können nicht geltend gemacht werden gegenüber
    1.Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
    2.Handlungen zu Versuchszwecken;
    3.Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre, vorausgesetzt, solche Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar, beeinträchtigen die normale Verwertung des Geschmacksmusters nicht über Gebühr und geben die Quelle an;
    4.Einrichtungen in Schiffen und Luftfahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind und nur vorübergehend in das Inland gelangen;
    5.der Einfuhr von Ersatzteilen und von Zubehör für die Reparatur sowie für die Durchführung von Reparaturen an Schiffen und Luftfahrzeugen im Sinne von Nummer 4.
  9. obnivus

    obnivus est. 2004

    Ich wäre bei rechtlichen Fragen eher vorsichtig mit Fachausdrücken... und gehe stark davon aus, dass sich A&F seine Stockpics sicherlich nicht als Geschmacksmuster schützen lassen kann.

    Ist einfach die Frage, ob kopiert oder eben nicht.
  10. chrisi

    chrisi Gilly Hicks

    Ist doch offensichtlich, dass er so nah wie möglich ans stockpic rankommen wollte mit seinen Eigenkreationen. Daher mMn schon ein Plagiat. Finds übrigens auch ziemlich assi, dass A&F überhäup Abmahnhungen raushauen lässt.
  11. Nicsn

    Nicsn est. 2004

    Manche haben echt langeweile, oder? ;)
    Ich bin auch für vernünftige Fotos, aber wieso Stockpics selber basteln?
    Man legt es ja förmlich darauf an... :/

    obnivus
    bei dir kam nie wieder etwas von Winterstein, oder? ;)
    apde gefällt das.
  12. obnivus

    obnivus est. 2004

    Moin Nicsn , schön mal wieder was von dir zu hören... Ne, bei mir kam netterweise nie wieder was...
  13. Koitierer

    Koitierer Gilly Hicks

    ich hab die Fordferungen um 100 pro Bild senken können, Sie wollen jedoch die Unterlassungserklärung uterschrieben haben.
    Kann mir jemand mal genau erklären, wieso man das nicht tuen sollte? Diese, "Meidung JEDER Zuwiderhandlung", heißt das, dass ich mich für alle zuküntigen und zurückliegenden Zuwiderhandlungen verantwortlich mache, oder wie ist das zu verstehen?
  14. Buster

    Buster Gilly Hicks

    Man müsste die ganze UE sehen um das beurteilen zu können. Scheint mir hier allerdings weniger problematisch als z.B. bei illegalen Downloads. Aber sowas sollte man mit einem Anwalt klären und sich nicht hier von ein paar Kids beraten lassen.
    clusting gefällt das.
  15. Koitierer

    Koitierer Gilly Hicks

    naja da Rechtsschutz bei Urhebersachen nicht läuft, ist der Anwalt für den Gegenstandswert eigentlich zu teuer, hab drei bekannte Juristen konsultiert, da gibts dann auch 3 verschiedene Meinungen.
  16. Buster

    Buster Gilly Hicks

    Juristen, oder Jurastudenten im dritten Semester?
  17. Koitierer

    Koitierer Gilly Hicks

    ^^, ne schon richtige Juristen, aber keine Fachanwälte für Urheberrecht, ist bei mir leider auch etwas komplizierter
  18. bratmaxe

    bratmaxe est. 2004

    Ja ganz bestimmt, ich kommentiere das jetzt mal lieber nicht. Ich halte mich aus solchen persönlichen Anfeindungen generell immer raus.
    Also bitte ich Dich solche Aussagen tunlichst zu unterlassen.
    Hier ist das Niveau echt tief gesunken, sorry aber bei aller liebe, gehts noch?
    Wenn ich sehe das solch ein blöder Kommentar auch noch gefallen findet.

    Kann hier mal wer durchfegen, Bitte!? Leider wie üblich. Sinnvolle Beiträge fehlanzeige.
    Soeren796 und tobse gefällt das.
  19. ceekay

    ceekay est. 2004

    Inwiefern?

    Ich seh in dem Posting keine persönliche Anfeindung von Nicsn. Mit seiner Kernaussage:
    stimme ich persönlich überein.

    Btw, gibt es einen neuen Stand bratmaxe??
  20. Nicsn

    Nicsn est. 2004

    Sorry, sollte in keinsterweise ein persönlicher Angriff sein.
    Aber... ich wollte damit nur aussagen, dass es ganz danach aussieht, als wenn man es drauf anlegen wollte..
    allein schon das weiße Papier hinter der Jacke... ;) hat sich wirklich einiges getan, hast recht
    aber jedem das seine, wie gesagt sollte keine persönliche anfeindung sein!
    eher Kritik und das ist wohl legitim

    grüße
  21. obnivus

    obnivus est. 2004

    Kritikfähigkeit will ja auch gelernt sein : )

    Ganz unabhängig davon, was Bratmaxe nun im Sinne mit seinen Bildern hatte, dass der dafür abgemahnt wird, finde ich schon verrückt. V.a. weil ich mir in diesem Fall relativ sicher bin, dass dies vor Gericht nie einen Bestand hätte (nur meine Laienmeinung). Aber es gibt ja doch schon einige Abweichungen zu den Originalbildern und so viel Möglichkeiten hat es eben nicht, eine Jacke ordentlich abzubilden.
  22. apde

    apde spam dept. Mitarbeiter

    Ich bleibe bei meiner Einschätzung, das Bild sieht dem Original mehr als ähnlich und es ist einfach ein Missverständnis weil die Praktikanten es nicht gerafft haben.
    Die Abmahung hatte doch sicherlich den Standardtext und nichts bzgl Kopie der Bilder!? ...oder, bratmaxe?
  23. capistrano

    capistrano nordisch by nature

    Weil da im Regelfall:
    • die Verpflichtung enthalten ist, für jede (frühere/heutige/zukünftige) Urheberrechtsverletzung eine von A&F festgelegte Strafe zu zahlen
    • eine (nicht näher definierte und zusätzliche) Schadenersatzverpflichtung für die v.g. Urheberrechtsverletzung enthalten ist
    • eine Verpflichtung enthalten ist, Rechtsanwaltskosten zu ersetzen
    • für alle Urheberrechtsverletzungen ein Streitwert festgelegt wird, nach dem sich diese RA-Kosten berechnen
    • dieser Streitwert unangemessen hoch ist
    • 1x unterschrieben und für immer (!) gültig.
    Eine UE begründet ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis zwischen Abmahner und Abgemahnten.
    Und wie bei allen Verträgen, die man nicht versteht, sollte man auch hier nicht unterschreiben, ohne sich fachkundiger Hilfe zu bedienen.
    Man braucht sich keinen Illusionen hingeben. Rechtsberatung kostet Geld. Und Abmahnung ist ein riesiges Geschäft. Egal, ob man selber abmahnt oder auf der "heroischen" Seite der Abmahnopfer-Verteidiger steht.

    Just my 2 cents. Keine Rechtsberatung ;-)
  24. mygirl89

    mygirl89 Gilly Hicks

    So, mich hat es nun auch erwischt :(
    Ein zu kleines Kleid wiederverkauft und orginales Bild benutzt, nun soll ich 1011,80 Euro zahlen. Hier wurde schon oft gesagt, dass ich zum Anwalt gehen soll, das Geld habe ich nun aber leider nicht. Außerdem wurde von einer modifizerten UE gesprochen. Reicht es nicht einfach, wenn ich die Punkte, in denen es darum geht Ihnen das Geld zugeben weglassen und nur P.1 dalasse?

    1. Es bei einer Meidung für jeden Fall der Zuwiederhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden angemessen Vertragsstrafe zu unterlassen

    Produktfotos der Unterlassungsgläubigerin, welche Artikel der Marke A&F und an denen Unterlassungsgläubigerin, die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubiberin zu nutzen


    und dann Punkt 2 und 3 übers Geld weglassen und unterschreiben?

    Ich finde es sehr schade, dass die, die ganz am Anfang hier ihre Lage geschildert haben, nie geschrieben haben, wie es bei Ihnen ausging.
  25. VinoDolare

    VinoDolare Babel Fish 42

    Kannst du probieren, aber die werden diese Aktion wohl eher belaecheln.
    Die Forderungen belaufen sich auf alle Punkte und nicht nur auf einen, den man sich selbst ausuchen kann.
    Es wird von Winterstein eben so ausgelegt, dass du gewerblich gehandelt hast, weil du auch ein gewerblcihes Bild (an dem du uebrigens keine Rechte besitzt) , verwendet hast.
    Natuerlich gilt es diesen Fall zu pruefen und zu beurteilen und da sollte man schon einen Anwalt zu Rate ziehen.

    In der Regel wird dir vom Anwalt geraten werden die Unterlassungserklaerung auf keinen Fall zu unterzeichnen. Du raeumst mit dieser Unterschrift erst einmal deine Schuld ein und daraus ergeben sich dann, meines Wissens nach, automatisch die Forderungen nach einer Geldstrafe. Daher ist es i.d.R. schon ratsam einen Anwalt hinzuzuziehen, der zumindest die Geldstrafe abmildern kann und sich vor allem um diese Unterlassungserklaerung kuemmert.
    Mehr dazu hier... (zweiter Punkt)
    Noch mehr zur Abmahnung

    Soweit die Theorie.

    Du kannst natuerlich auch versuchen die Sache auszusitzen und gar nicht zu reagieren.
    Nur die Unterlassungserklaerung zu unterzeichnen und die weiteren Punkte zu streichen, das ist definitiv die schlechteste Strategie von der ich je gehoert habe.
    Es sei denn du hast Geld uebrig und guckst was sich daraus ergibt.
  26. CrombieB

    CrombieB established

    mygirl89:

    Leider habe ich für sowas kein Mitleid. Wenn du selbst sagst, dass du hier gelesen hast, dass andere schon Probleme hatten, warum musst du trotzdem was verkaufen, wenn du doch weißt, was ggfs. auf dich zukommt. Jetzt zu sagen, es sei schade, dass niemand hier schreibt wie es ausging, ist ja nicht der Punkt.
    Sprich: Pech gehabt! Lese dich hier ein, der ein oder andere kann dir vllt mit seiner Erfahrung helfen. Nächstes Mal vorher informieren. Salopp gesagt: erst denken, dann handeln ;-)
  27. Aventura-Mall

    Aventura-Mall Gilly Hicks

    Mich kotzt diese Sache nur noch an. Mein Geschmack bzgl Kleidung hat sich in den letzten Jahren ziemlich verändert, von A&F und Hollister bin ich ziemlich weit weg. Leider Lagern in meinem Schrank um die 30 tshirts und rund 20 Sweatshirts dieser Marken, die ich nicht mehr brauche. Alle im Lauf der Jahre aus den Staaten mitgebracht (und verzollt!!!).
    wäre das jetzt normaler Kram von einem normalen Hersteller, würde ich den ganzen Krempel bei eBay reinhauen und weg damit. Und nur weil es A&F ist, steh ich nun da?

    Oder habe ich alles missverstanden? Kann ich gefahrlos unter Verwendung selbst erstellter Fotos die Sachen versteigern?

    Ich muss dazu sagen, ich bin bei eBay sehr aktiv, nicht dass dann wieder einer kommt und mir den gewerblichen Handel mit grauimporten unterstellt...


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  28. VinoDolare

    VinoDolare Babel Fish 42

    Aventura-Mall: Meines Wissens nach besteht keine Gefahr. Fuer Sachen von A+F (und unter Garantie auch anderen Labels), gibt es eine von Ebay eingebaute Limitierung pro Monat. Weiss gar nicht mehr wie hoch die liegt. Bei 3 oder 5 Artikeln per Mond. Hatte es auf jeden Fall bei mir selbst mal so, dass ich nicht beliebig viele Sachen einstellen konnte, sondern eben auf genannte monatliche Beschraenkung hingewiesen wurde. Verkaufe da immer wieder mal Artikel von meiner Freundin und mir und hatte bisher noch nie Probleme.

    Weiteres findest du auch hier: http://pages.ebay.de/help/sell/sellinglimits.html
  29. jakeburton

    jakeburton moderatoR Mitarbeiter

    Ganz so einfach ist es leider nicht. Da es sich bei Aventura-Mall um einen Grauimport handelt, besteht weiterhin die Gefahr abgemahnt zu werden. Es kommt darauf an, wer die Sachen in die EU eingeführt hat. Ist es nicht AnF selbst, so kann es problematisch werden.
    Hat man allerdings direkt aus dem Onlineshop, früher auch direkt aus den USA, die Sachen erhalten, sollte es keine Probleme geben.

    Aber das sind hier alles nur private Tipps und Erfahrungen, wie es nun tatsächlich rechtlich aussieht, da musst du schon einen Fachmann fragen.
  30. Aventura-Mall

    Aventura-Mall Gilly Hicks

    Und das ist genau der Punkt, wo ich richtig angepisst bin von dieser Marke. Kein Levi's, kein Red Wing, kein Gant oder sonstwer macht Scherereien, wenn Du Klamotten aus dem Urlaub irgendwann nicht mehr magst und bei Ebay verkaufst. Nur bei A&F hat man nun den Hassel.
    Ich sehe das so: das Zeug habe ich mit MEINEM Geld gekauft, und dann entscheide ich auch selbst, was ich danach damit mache.

    Notfalls bring ich alles zur Suchthilfe und erfreue mich dann an Junkies in A&F und Hollister ;-)

    *edit jakeburton* Du brauchst nicht den Beitrag direkt vor deinem zitieren, er steht ja schon direkt davor!

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