Abmahnung Ebay?!?

Dieses Thema im Forum "Abercrombie & Fitch" wurde erstellt von igi007, 10 August 2009.

  1. neeskens

    neeskens Grease

    Okay, was für Jacken möchtest Du loswerden?
    Gebrauchte Artikel verkaufen geht. Vor allem, wenn es nur zwei sind.
  2. apde

    apde spam dept. Mitarbeiter

    Gebraucht macht bzgl Abmahnung keinen Unterschied. Was zählt, ist dass du ins gewerbliche Raster fällst.
    Wenn du als potentiell gewerblich handelst, also mehrere Artikel eingestellt hast (aktuell oder in der letzten Zeit, neu oder gebraucht, Abercrombie & Fitch oder sonstwas) könntest du eine bekommen.

    Natürlich aber nur bei deinen Urlaubseinkäufen.
    Wenn die Artikel aus dem Onlineshop von Abercrombie & Fitch nach D geschickt wurden, kannst du auch gewerblich damit handeln. Dann gibts keine Abmahnung.
  3. Puffi

    Puffi est. 2004

    Ernsthaft? Dachte auch dann kann man abgemahnt werden. Habe bei ebay eine "Warnung" bekommen, dass ich höchstens drei Teile der Marke innerhalb von 30 Tagen verkaufen darf...Aber dann geht´s wohl eher darum ob gewerblich oder nicht. Aber gewerblich dürfte ich sogar damit handeln?
  4. apde

    apde spam dept. Mitarbeiter

    Das mit den drei Teilen ist nur ne eBay Einstellung.

    Wenn Abercrombie & Fitch den Kram hergeschickt hat, gilt der Erschöpfungsgrundsatz. Kannste ja mal googlen. Wie gesagt, 100 T-shirts aus dem Onlineshop sind kein Problem, jedoch 99 aus dem Onlineshop plus eines aus dem Urlaub sind dann ein Problem.
    Im Zweifelsfall wäre es natürlich auch besser wenn du nachweisen kannst, dass die Teile nicht aus dem Urlaub sind.
  5. obnivus

    obnivus est. 2004

    Vor allem da es das ganze nun auch weitläufig in der EU zu kaufen gibt und nicht nur über den US-Online Shop, sollte es hier noch weniger Probleme geben (zumindest für die neuen Kollektionen).
  6. extremmax

    extremmax Gilly Hicks

    Hier von der Rechtsabteilung von Ebay

    “Abercrombie & Fitch” ist eine eingetragene Marke der Firma Abercrombie & Fitch, Inc. aus New Albany (Ohio), USA. Nach Angaben von Abercrombie & Fitch werden entsprechend gekennzeichnete Waren zurzeit ausschließlich über den eigenen Online-Shop oder in Geschäften in den USA, Canada und neuerdings auch London verkauft.

    Daraus ergeben sich bestimmte markenrechtliche Beschränkungen, welche Sie beim geschäftsmäßigen Verkauf von Abercrombie & Fitch Artikeln über den eBay-Marktplatz beachten sollten.

    Parallelimport als Markenrechtsverstoß

    Der geschäftsmäßige Verkauf von unveränderter Markenware in Deutschland ist grundsätzlich zulässig, wenn die Ware ursprünglich vom Markenhersteller selbst oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z.B. durch einen autorisierten Lizenznehmer) in Deutschland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf den Markt gebracht wurde.

    Bei Waren, die in einem anderen Staat – d.h. außerhalb der EU bzw. des EWR – auf den Markt gebracht wurden, kann der Markeninhaber einen geschäftsmäßigen Verkauf innerhalb Deutschlands (sog. Parallelimport) untersagen. Das gilt auch dann, wenn es sich um Originalware handelt.

    Bezogen auf Artikel der Marke Abercrombie & Fitch bedeutet dies, dass ein geschäftsmäßiger Weiterverkauf von neuen oder gebrauchten Kleidungsstücken, die weder über den Online-Shop von Abercrombie & Fitch gekauft und in den europäischen Wirtschaftsraum geliefert wurden, noch vor Ort im Londoner Geschäft gekauft wurden, einen Verstoß gegen § 14 Markengesetz darstellen und von Abercrombie & Fitch untersagt werden kann.

    Bitte beachten Sie: Neben möglichen Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen die eBay-AGB, setzen Sie sich damit auch dem Risiko einer kostspieligen Abmahnung im Hinblick auf Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche durch Abercrombie & Fitch aus.

    Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie hier.

    Handeln im geschäftlichen Verkehr

    Der Anwendungsbereich des Markengesetzes erstreckt sich nur auf Handlungen im geschäftlichen Verkehr. Ein rein privates Handeln ist nicht erfasst.

    Wann Sie auf dem eBay-Marktplatz im geschäftlichen Verkehr handeln, ist rechtlich umstritten und kann immer nur für den Einzelfall beurteilt werden. Generell wird aber von einem weiten Begriff des geschäftlichen Verkehrs ausgegangen. Von den Gerichten werden hierbei regelmäßig der Umfang und die Häufigkeit einer Verkaufstätigkeit herangezogen.

    Wenn Sie eine größere Menge oder regelmäßig neue oder gebrauchte Abercrombie & Fitch Kleidungsstücke verkaufen (z.B. auch in unterschiedlichen Größen) ist in der Regel von einem Handeln im geschäftlichen Verkehr auszugehen. Wenn Sie unsicher sind, wie ihr Handeln rechtlich einzuordnen ist, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

    Die folgenden Anhaltspunkte sollen Ihnen bei der rechtlichen Beurteilung Ihrer Verkaufstätigkeit helfen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und Ihnen lediglich Anhaltspunkte zur Verfügung stellen soll.

    Sie handeln als typischerweise Privatperson, wenn Sie:

    gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen

    Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen


    Sie handeln typischerweise im geschäftlichen Verkehr, wenn Sie:

    Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen

    regelmäßig große Artikelmengen verkaufen

    über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen

    häufig Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben

    eBay-Verkaufsagent sind


    Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:

    Eigenschaft als PowerSeller

    Unterhaltung eines eBay Shops

    Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit

    Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer

    Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert)
  7. Mirico

    Mirico est. 2004

    Ich hab damals hier im Marktplatz auch mal einen Ruehl Pullover gekauft, der mir leider nie gepasst hat und wollte ihn jetzt eigentlich auch bei ebay vekaufen. Der Pullover wurde wohl über den Onlineshop in D eingeführt aber das kann ich ja nicht nachweisen. Das heist ich kann immer noch eine Abmahnung dafür bekommen?
  8. apde

    apde spam dept. Mitarbeiter

    Dann verkaufe ihn doch hier bei uns!?
  9. Mirico

    Mirico est. 2004

    Ich hab nur keine Ahnung was ich damals dafür bezahlt habe, und wie gesagt Orginalrechnung ist auch nicht da! Wenn das kein Problem mehr ist, gerne!
  10. ceekay

    ceekay est. 2004

    Ist ein Problem. Auf dem Polybag sollte doch die Ordernummer erkennbar sein, die sollte genügen. Wenn du diesen nicht mehr hast, können die MP-Mods das damailge Angebot vielleicht noch im Archiv finden.

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