Abmahnung Ebay?!?

Dieses Thema im Forum "Abercrombie & Fitch" wurde erstellt von igi007, 10 August 2009.

  1. Nordfuchs

    Nordfuchs Gilly Hicks

    Wenn Du einen Anwalt beauftragst für dich tätig zu sein musst du ihn erstmal auch bezahlen.
    Wenn sich die Sache dann als Mißverständnis herausstellt ( ebay-account läuft ja nicht auf Besteller ),
    bleibst du trotzdem auf den Kosten sitzen. Hättest ja auch selber mit den Leuten reden können.

    Was so ein Brief kostet ? Ich schätze mal so ca.120,00 €. Anwälte wollen ja auch verdienen.
    Mit etwas Verhandlungsgeschick mag es auch etwas weniger werden.

    Um diesen ganzen eventuell auch völlig unnötigen Aufwand zu vermeiden würde ich deshalb erst einmal selber meinen Standpunkt der Kanzlei Winterstein darstellen.

    Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
  2. tf_flash

    tf_flash est. 2004

    dann könnte es sein, dass viele Forum-Mitglieder nächste Woche ähnliche Post wie Shanty bekommen ...
  3. brittania74

    brittania74 est. 2004

    Das mit der Herausgabe der Sachen finde ich klasse. Was passiert denn, wenn man das nicht macht? Hausdurchsuchung? Kommt dann die Gestapo? Unfassbar ... :(

    Das mit den Anwaltskosten sehe ich etwas relativer: Es gibt ja nur 2 Optionen, entweder an Abercrombie & Fitch zahlen, oder den Anwalt bezahlen, und mit der 2. Möglichkeit kommt man günstiger weg. Eigentlich müsste man es hier auf einen Gerichtsentscheid ankommen lassen und eine negative Feststellungsklage einfordern! Nur kostet das viel Zeit und Geld. Dies würde aber vielen gleichartig Betroffenen durch Schaffung eines Präzedensurteils helfen.
  4. Nordfuchs

    Nordfuchs Gilly Hicks

    Schon möglich. Haben wir hier eigentlich keinen Anwalt in der Community ?
    Da bietet sich dann doch ein breites Betätigungsfeld. :smoker:

    @britt
    Eine ungerechtfertigte Forderung kann man auch selber zurückweisen. Dazu braucht man keinen Anwalt.
    Aber natürlich nur wenn man sich das auch zutraut und gewisse Grundkenntnisse vorweisen kann.
  5. tf_flash

    tf_flash est. 2004

    ja genau, man kann auch selber einen Brief schreiben, würde ich dem Telefonat vorziehen, da man
    dann wenigstens einen Nachweis hat...
    alternativ könnte man auch selber eine Unterlassungserklärung abgeben, ist aber mM nur ratsam,
    wenn man im unrecht ist.

    übrigens Anwaltskosten sind im Markenrecht ziemlich hoch...glaub nicht das man da mit 120 Euro hinkommt!

    PS: vielleicht kann ja Andy mal in Hamburg anrufen, hatte doch bisher einen guten Draht dorthine...
  6. Was wäre denn, wenn ich im nächsten Jahr, wenn es Ruehl nicht mehr gibt, ein paar Ruehl Sachen verkaufen möchte, bekomme ich dann auch eine Abmahnung obwohl es die Marke nicht mehr gibt ??

    Finde die Art und Weise wie Abercrombie & Fitch handelt ziemlich daneben, habe sowieso lange nichts mehr bestellt und werde auch zurückhaltend sein. Gibt ja zum Glück noch andere gute Marken.
  7. Nordfuchs

    Nordfuchs Gilly Hicks

    Die Rechte liegen auch dann noch bei Abercrombie & Fitch, da spielt es keine Rolle ab Ruehl noch verkauft wird oder nicht.
  8. MarcusM

    MarcusM est. 2004

    ich habe für eine unterlassungserklärung mit zwei zusatzschreiben 200 an den anwalt abgedrückt danach war aber ruhe :dos: ( beim mir ging es um stockpics, hattes du eigentlich auch welche verwendet???)

    im ergebnis wird es so laufen können, dass 100 bis 300 für den anwalt anstehen und die abmahnung durch den anwalt günstiger wird, so war es bei nem kumpel vom mir wg. ed hardy, aber das sind ja auch die wintersteins zugange :blerg:
  9. ShantyBrook

    ShantyBrook Gilly Hicks

    wie würdet ihr denn solch einen brief verfassen..?? darauf hinweisen das die sachen dort alle aus dem onlinestore waren, sämtliche rechnungen kopieren und mit rein legen und sich auf das erschöpfungsgesetz berufen?

    werden trotzdem morgen dort gleich mal anrufen und denen versuchen sie sache zuerklären und entsprechend ein schreiben fertig zumachen womit ich zeige das alles ordnungsgemäß bestellt wurde.

    hoffe das es auch ohne einen anwalt geht, denn genau da dran wird man jetzt erkennen ob es den leuten nur ums geld verdienen geht, was ich mal nicht hoffe.
  10. Nordfuchs

    Nordfuchs Gilly Hicks

    Sind das Stockpics von Abercrombie & Fitch gewesen ?

    Das wäre sehr interessant zu wissen, denn bis jetzt ist mir noch kein Fall bekannt wo die Kanzlei eine Verletzung der Urheberrechte angemahnt hat. Es ging ja immer nur um das Markenrecht.

    Edith:

    Hat sich erledigt, du hattest doch vorsorglich selbst eine Unterlassungserklärung abgegeben und wurdest nicht durch die Kanzlei Winterstein abgemahnt:

    viewtopic.php?f=21&t=6837&start=60#p120267
  11. AbeRman

    AbeRman est. 2004

    Und vor allem von wann ? Die werden sich jetzt auch neu orientieren jetzt wo womöglich der Markt für Hollister wegfällt ? :?
  12. MarcusM

    MarcusM est. 2004

    ja die pics waren von Abercrombie & Fitch und ich habe dann nachdem ich die mail von ebay wg. urhebrrechtsverletzung bekommen hatte die unterlassungserklärung vorab abgegeben, also bevor ich eine "kostennotierte" abmahnung von der w-kanzlei erhalten habe. ob die dann auch tatsächlich wg. den fotos abgemahnt hätten weiss ich nicht. die kanzlei hat sich dann nochmal gemeldet und wollte weitere infos wg. anzahl meiner auktionen etc. mein anwalt hat´s gerichtet ... seitdem bin ich geheilt... was den verkauf von Abercrombie & Fitch bei ebay angeht.
  13. Nordfuchs

    Nordfuchs Gilly Hicks

    So würde ich es machen. Du widersprichst der Forderung, beziehst dich dabei auf die Dir vorgeworfenen Punkte und widerlegst diese ( z.B. mit den Rechnungskopien der betreffenden Stücke ). Berufe dich dabei
    auf § 24 (1) MarkenG ( Erschöpfung ).

    http://www.ipwiki.de/markenrecht:erschoepfung

    http://bundesrecht.juris.de/markeng/ind ... E002900000

    Ich denke es geht primär darum den deutschen Markt von Grauimporten und Fälschungen freizuhalten. Da Abercrombie & Fitch ja bekanntlich seine Läden selbst betreibt und nicht über Reseller geht macht das durchaus Sinn.
  14. ShantyBrook

    ShantyBrook Gilly Hicks

    ich werde dann aber nix unterschreiben von denen..!!?? es reicht ja erstmal wenn ich bis donnerstag (12.00) die sachen dort hingeschickt habe und stellung genommen habe, oder.?

    dank erstmal an alle für die tipps
  15. brittania74

    brittania74 est. 2004

    Argh! Bloß keine Unterlassungserklärung abgeben! Nichts unterschreiben! Ich möchte doch alle bitten, keine Ratschläge zu Rechtsfragen zu geben, seien sie auch noch so nett gemeint. Wenn die Frist abläuft wird es richtig teuer. Richtig teuer! Also nochmal: Geh zum Anwalt! Das ist der einzige legitime Ratschlag.

    Dein eigener Brief würde frühestens Dienstag oder gar Mittwochs dort ankommen. Dieser Brief muss auch bestimmt gewisse Formulierungen enthalten, damit dein Einspruch überhaupt als solcher wahrgenommen wird. Da kann man soviel falsch machen.
  16. Nordfuchs

    Nordfuchs Gilly Hicks

    Ich schließe mich nun doch britts Meinung an, vermutlich ist es wirklich besser du übergibst die Sache direkt an einen Anwalt und lässt den das machen.
  17. brittania74

    brittania74 est. 2004

    Danke, ist wirklich sicherer so. Ich habe geschäftlich schon einige Abmahnungen bekommen (nicht von Abercrombie & Fitch natürlich). Der Ablauf ist immer ähnlich: Dein Anwalt wird zunächst bei Winterstein & Consorten anrufen und die Sachlage schildern. In 50% der Fälle wird damit schon eine Einigung erzielt. In deinem Fall ist das erste Ziel: du bist Privatverkäufer (privat = kein Markenrechtsverstoß), der nur mit Originalware aus dem Shop (Erschöpfungsgrundsatz) gehandelt hat. Das zweite Ziel ist: Keine Unterlassungserklärung! Und wenn, dann nur modifiziert. Ansonsten bist du 30 Jahre oder so an die Verpflichtungen gebunden, die darin stehen. Bei Verstößen wird es unglaublich teuer.

    Viel Glück!
  18. yaiyoo

    yaiyoo est. 2004

    ja ne iss klar... rennt alle zum anwalt und streckt denen dann erstmal hunderte von euros als vorschuss entgegen. am besten noch einen "allgemeinen" alles und nixkönner im rechtswesen. :arghs:

    anrufen beim rechnungssteller, sachlage klarstellen und gleichzeitig schriftlich der forderung widersprechen. (per einschreiben natürlich!)

    wer rechnungen besitzt, alles im onlineshop bestellt hat und keinen gewerblichen handel betreibt, der braucht auch nix zu befürchten. zum anwalt könnt ihr dann immer noch laufen.
    wann lernt ihr denn endlich, dass die anwälte seit eh und je von solcher dubiosen panikmache leben. (und das ziemlich gut)

    schriftlich widersprechen, von mir aus auch ne kopie der rechnung dabei gelegt und gut ist...
    aber lasst euch bloß nicht von diesen pumpernickeln verrückt machen. :winki:
  19. brittania74

    brittania74 est. 2004

    Ich habe noch bei keinem Anwalt Vorschuss leisten müssen. Die Kosten berechnen sich nach BRAGO, da gibt es keine Abzocke (auch wenn man sich über die Gebührentabelle selbstverstädnliche streiten kann). Vielmehr hab ich schon oft erlebt, dass Anwälte im privaten Bereich kulant sind. Es sind eben nicht alle Abzocker. Bei dem Fall würde ich für das erste Schreiben mit maximal 200 Euro rechnen. Wenn es damit erledigt ist, ist das doch ein fairer Deal.

    Kannst aber auch einen Brief schreiben Shanty, falls es schief geht, verpfändest du einfach yaiyoo's Goldohrring. :)
  20. Nicsn

    Nicsn est. 2004

    Der war gut.. :)
  21. yaiyoo

    yaiyoo est. 2004

    komisch... musste selber grad lachen. :lol:

    nee im ernst, ich kenne jedenfalls keinen anwalt, der aus lauter mitleid oder sonstigen gründen einem mal grad nen brief an die gegenseite verschickt. honorare für anwälte errechnen sich immer aus dem streitwert, sprich, da wird die entsprechende forderung zu grunde gelegt. schließlich gibt es keine tabellen, wie zum bleistift, was kostet jetzt ein brief an Abercrombie & Fitch oder die gefürchtete kanzlei Wintermurmel und konsorten. :assi:

    einfach mal ein bissel durch die hose atmen und schriftlich widersprch einlegen. ist die frist gewahrt, ist die gegenseite am zuge. :sekt:
  22. tf_flash

    tf_flash est. 2004

    Wenn ich in der Schweiz wohne würde, wie DU, dann würde ich hier auch einen auf dicke Hose machen und
    über das Thema herziehen... :winki:
  23. ceekay

    ceekay est. 2004

    Britt hat schon Recht. Anwälte werden nach Brago bezahlt.

    Greift denn eine Rechtschutz hier im allgemeinen oder benötige ich eine spezielle Option in einer Rechtschutz!?
  24. Nordfuchs

    Nordfuchs Gilly Hicks

    yaiyoo

    Manchmal ist es besser eine Aufgabe an jemanden zu übertragen der sich damit auskennt.
    Das trifft dann zu wenn man von etwas überhaupt keine Ahnung hat.

    Wenn ich mir shantys letzter Äusserung (von mir ins Zitat gesetzt) zu Gemüte führe scheint das hier der Fall zu sein. Er schreibt da was von Sachen bis Donnerstag zum Anwalt schicken ! Shanty ist sich doch total unsicher. Sorry, so geht das nicht. Natürlich kann er Montag da anrufen und höflich nachfragen ob es sich hier nicht um ein Mißverständnis handelt. Falls jedoch nicht ----> sofort Anwalt einschalten!

    Was für Dich oder auch für mich richtig ist muss nicht automatisch auch für andere richtig sein. :sekt:
  25. yaiyoo

    yaiyoo est. 2004

    @ tf_flash

    extra für dich zum besseren verständnis... ich bin deutscher staatsbürger, bin in berlin aufgewachsen und wohne erst seit märz 08 in der schweiz. (wegen beruflichem aufstieg) :winki:
    soll heißen... die dicke hose steht mir rechtmäßig zu. :assi:

    @ nordfuchs

    es geht mir hier wirklich nur um das sauer verdiente geld der beteiligten leute... und so einen simplen widerspruch sollte doch eigentlich jeder hinbekommen. von mir aus können sie dann immer noch zum anwalt rennen, wenn´s ihnen zu heß unter dem hintern wird.
    aber danke für dein statement. :winki:
  26. brittania74

    brittania74 est. 2004

    Nein + nein. Bitte lesen! Markenrechtsverstöße haben stets immens hohe Streitwerte, deshalb übernimmt das (afaik) keine RS-Versicherung.

    Ja, ich würde da am Montag morgen anrufen, die Sache schildern und abklären wie es weitergehen könnte:

    RA lenkt ein: Schön. Ein Telefonat hat allerdings bestimmt keine Relevanz und Beweiskraft. Aufzeichnen darfst du das ja nicht so einfach. Das weitere Vorgehen unbedingt genau abklären und den RA zu klaren Aussagen auffordern, d.h. unbedingt immer wieder nachfragen! Also muss bis spätestens Mittwoch Nachmittag irgendwas schriftlich fixiert werden. Das geht vorab alles auch per Fax!

    RA pocht auf Unterlassung oder stellt komische Fangfragen, bzw. macht unklare Aussagen: Ab zum Anwalt. Lieber auflegen und Gespräch beenden als irgendwelche falschen Dinge sagen.

    Den Stress würde ich mir jedoch nicht antun. Geh zum Anwalt ftw.
  27. zackdiebohne

    zackdiebohne Gilly Hicks

    Hatte ein ähnliches Problem, mit wurde als erstes der Verbraucherschutz empfohlen. Dies ist aber ein sehr schwieriges unterfangen die Leute überhaupt ans TElefon zu bekommen!

    Habe nach anraten des VS selbst ein Schreiben aufgesetzt (Privatverkäufer...), nach einigen Monaten ruhe haben die von Winterstein allerdings wieder geschrieben und den Streitwerrt reduziert!

    Am Ende habe ich doch einen Anwalt einschalten müssen der die ganze Sache geklärt hat! War nicht unbedingt billig aber sehr hilfreich!
  28. neeskens

    neeskens Grease


    Was heisst nicht billig? Ein Anhaltspunkt wäre nett.
    Schließlich könnte es weitere Forenmitglieder treffen, mich eingeschlossen.
  29. ellinelly

    ellinelly est. 2004

    Das eine Weiterveräußerung der Waren für den persönlichen oder geschäftlichen Gewinn strikt verboten wird.

    Meint Ihr nicht dass mit dieser Aussage §1 des Erschöpfungsgrundsatzes eventuell hinfällig ist? Also kenn mich da im Markenrecht nicht aus, aber auf Grund dieser Terms die seit Neusten bei jeder Bestellung anhängig sind, könnte ja durchaus der Erschöpfungsgrundsatz außer Kraft treten. Oder ? :roll:
  30. neeskens

    neeskens Grease

    Kaann mir kaum vorstellen, dass durch die Änderung von AGB geltendes Recht außer Kraft gesetzt wird... :?: :!:

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